Elektrofahrzeuge: Geringerer Wert bei der privaten Nutzung

  • Einkommensteuer

Die 1%-Regelung ist bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, das keine CO2-Emissionen hat (= reine Elektrofahrzeuge, inkl. Brennstoffzellenfahrzeuge) nur mit einem Viertel der Bemessungsgrundlage (= Bruttolistenpreis) anzusetzen. Bei der Fahrtenbuchregelung werden die anteiligen Kosten angesetzt, wobei die Abschreibung, die Miete oder die Leasingraten nur mit einem Viertel anzusetzen sind. 

  • Dies gilt bei Anschaffungen bis zum 31.12.2023 jedoch nur, wenn der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 60.000 € beträgt.
  • Bei Anschaffungen ab dem 1.1.2024 wird der bestehende Höchstbetrag von 60.000 € auf 70.000 € angehoben. Dies gilt entsprechend auch bei der Überlassung eines betrieblichen Kfz an Arbeitnehmer.

Übersicht: Privatnutzung von Elektrofahrzeugen

Begünstigte Fahrzeuge BruttolistenpreisBegünstigungszeitraum1%-RegelungFahrtenbuch
bis zu 60.000 €Anschaffung nach dem 31.12.2018in 2019: 1% vom halben Bruttolistenpreisanteilige Kosten; Abschreibung, Miete, Leasingraten nur zur Hälfte
bis zu 60.000 €Anschaffung ab den 1.1.2020 bis zum 31.12.2023ab 1.1.2020: 1% von einem Viertel des Bruttolistenpreisesab 1.1.2020: Abschreibung, Miete, Leasingraten nur zu einem Viertel
über 60.000 €Anschaffung nach dem 31.12.2018 vor dem 1.1.20241% vom halben BruttolistenpreisAbschreibung, Leasingraten oder Miete nur zur Hälfte
bis zu 70.000 €Anschaffung nach dem 31.12.2023 vor dem 1.1.2031von einem Viertel des BruttolistenpreisesAbschreibung, Leasingraten oder Miete nur zu einem Viertel
über 70.000 €Anschaffung nach dem 31.12.2023 vor dem 1.1.20311% vom halben BruttolistenpreisAbschreibung, Leasingraten oder Miete nur zur Hälfte

Hinweis: Die Erhöhung des Bruttolistenpreises zum 1.1.2024 von 60.000€ auf 70.000€ erfolgte durch das Wachstumschancengesetz.

Quelle:EStG | Gesetzesänderung | § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3, 5 (Wachstumschancengesetz) | 11-04-2024

Haftungsausschluss:

Der Inhalt der Beiträge ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte sind dennoch ausgeschlossen. Die Informationen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar und begründen kein Beratungsverhältnis.