Sturmflut in Schleswig-Holstein: Steuererleichterung
Die Jahrhundertsturmflut am 20. und 21.10.2023 in Schleswig-Holstein hat enorme Schäden verursacht. Um den Betroffenen zu helfen, hat das Finanzministerium Schleswig-Holstein steuerliche Erleichterungen beschlossen. Hierzu gehören beispielsweise folgende Maßnahmen:
- Stundungsmöglichkeiten in einem vereinfachten Verfahren
- vorübergehende Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen
- Herabsetzung von Vorauszahlungen
- Erleichterungen beim Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen
- Erleichterungen bei Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften für Geschädigte
- Behandlung von Zuwendungen im Betriebsvermögen
Darüber hinaus können nach dem Erlass des Finanzministeriums Schleswig-Holstein weitere Möglichkeiten bei der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Lohnsteuer in Anspruch genommen werden. Hierzu gehören z. B.:
- Sonderabschreibungen
- Bildung steuerfreier Rücklagen
- vorteilhafte Behandlung von Entschädigungszahlungen
- steuerliche Berücksichtigung der Beseitigung von Schäden am Grundstück
- erhöhter Grenzwert für die ungeprüfte Berücksichtigung als Erhaltungsaufwand
- vereinfachte Handhabung von Arbeitslohnspenden
- besondere Erleichterungen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft
Weitere Erleichterungen gibt es im Bereich der Grundsteuer, Grunderwerb- und Schenkungsteuer.
Quelle:Sonstige | Veröffentlichung | Katastrophenerlass Ostsee-Sturmflut | 24-10-2023