Steuertermine Februar 2023

  • Sonstiges

Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.

Für den Monat Januar 2022:

Art der AbgabeAbgabe- und Fälligkeitstermin
Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • monatliche Abgabe
  • Abgabe mit Dauerfristverlängerung


10.02.2023
10.03.2023

Zusammenfassende Meldung27.02.2023
Sozialversicherung24.02.2023
Lohnsteuer-Anmeldung10.02.2023
Gewerbesteuer-Vorauszahlung (Q1)15.02.2023

 

Für den Monat Februar 2023:

Art der AbgabeAbgabe- und Fälligkeitstermin
Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • monatliche Abgabe
  • Abgabe mit Dauerfristverlängerung

10.03.2023
10.04.2023
Zusammenfassende Meldung27.03.2023
Sozialversicherung29.03.2023
Lohnsteuer-Anmeldung10.03.2023
Einkommensteuer-Vorauszahlung (Q1)10.03.2023

 

 

Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den Zahlungsterminen.

Die Zahlung ist fristgerecht, wenn

  • bei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine unpünktliche Zahlung),
  • bei Zahlung mit Scheck gilt die Zahlung erst 3 Tage nach Scheckeinreichung als bewirkt, auch wenn der Betrag früher beim Finanzamt gutgeschrieben wird,
  • dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt wurde; die Zahlung gilt immer als pünktlich, auch wenn das Finanzamt später abbucht.
Quelle:Sonstige | Sonstige | . | 02-02-2023

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